Im Ortsteil Birkholz wurden durch die Stadt Bernau in den zurückliegenden Jahren erhebliche Mittel investiert. Zu verweisen ist z.B. auf das Ortsteilhaus und die hintere Dorfstraße. Diese Investitionen werden durch die Bürgerinnen und Bürger geschätzt und hoch anerkannt.

Dennoch gibt es seit vielen Jahren einen insgesamt unhaltbaren – und inzwischen auch im Vergleich zur Situation in anderen Ortsteilen unverhältnismäßigen – Zustand innerhalb der Ortslage.

Es gibt in der Ortslage lediglich entlang der kürzlich fertiggestellten Hinteren Dorfstraße einen Bürgersteig und ein 85 Meter langes rudimentäres Stück Gehweg nördlich der Schwanebecker Straße (L313) von der Einmündung „VEG Siedlung“ bis Einmündung der L313 in die L312.

An den vielbefahrenen Landesstraßen mit der Durchquerung der Ortslage von Nord nach Süd (L312) und von Ost nach West (L313) gibt es also keinerlei ordentlich benutzbare oder befestigte Gehwege auf keiner Seite der beiden Landesstraßen (mit Ausnahme der oben benannten 85 Meter).

Das ist insbesondere deshalb dringend zu verändern, da Birkholz in den zurückliegenden Jahren wiederholt die Festlegungen des Landesbetriebes für Straßenwesen bezüglich Umleitungstrassen hinnehmen musste, was mit einer nochmalig unverhältnismäßig höheren Belastung durch den PKW-, LKW- und Schwerlastverkehr einherging. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Errichtung des LNG-Terminals an der L312 in Höhe der früheren Gasverdichterstation am Ortsrand von Blumberg ist darüber hinaus zu erwarten, dass die verkehrliche Situation durch den zusätzlichen und erforderlichen Schwerlastverkehr mit Gefahrgut-LKW auch Auswirkungen auf die Ortslage Birkholz haben wird.

Besondere Berücksichtigung muss zusätzlich finden, dass in Birkholz 2 Kindertagesstätten betrieben werden. In diesen Einrichtungen werden ca. 200 Kinder betreut. Eine Bewegung der kleinsten Bewohner unserer Stadt  entlang der Landesstraßen bei den täglichen Spaziergängen ist schlichtweg unmöglich und wäre unverantwortlich. Dass gerade die Kleinen mit ihrem ausgeprägten Entdeckerdrang ein ganz ausdrückliches Recht auf Schutz und Rücksichtnahme haben, ist nur der Vollständigkeit halber angemerkt.

Es ist in der Gesamtbetrachtung nicht länger akzeptabel, dass sich die Bürgerinnen und Bürger innerorts und fußläufig nur am Straßenrand bzw. auf unebenen und unbefestigten Trampelpfaden entlang der beiden Landesstraßen bewegen müssen. Besonderes Augenmerk ist in diesem Kontext zusätzlich auf die Situation für Schülerinnen und Schüler und auf Personen im fortgeschrittenen Alter zu legen.

Die Kinder und Jugendlichen aus Birkholz bewegen sich zur Erreichung der Bushaltestelle, von der z.B. die Schulbusse abfahren, unter genau den geschilderten widrigen und gefährlichen Bedingungen für Fußgänger. Die gegenwärtige Situation hat für Personen im fortgeschrittenen Alter gravierende Auswirkungen. So ist die Bewegung innerorts z.B. unter Nutzung eines Rollators nur direkt auf den Landesstraßen möglich. So geschieht das mehrmals wöchentlich durch mehrere Senioren, um zur ortsansässigen Physiotherapie zu gelangen.