BfB und Unabhängige wollen Taten sehen

Bernau (Blitz-16.01.2016). Das Bündnis für Bernau (BfB) und die Unabhängige Fraktion haben eine Beschlussvorlage für die nächste Stadtverordnetenversammlung in Bernau eingebracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2015 beschlossen, dass die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Kanalanschlüsse nicht rechtmäßig sei. Für Altanschließer im Gebiet des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ könnte das bedeuten, dass sie ihre gezahlten Beiträge zurück erstattet bekommen. Allerdings muss sich die Landesregierung erst mit dem Urteil befassen und darüber beraten. Der Parteiübergreifende Antrag fordert, dass der Verband eine Überprüfung der Folgen des Urteils auf die Altanschließer aus Bernau, Biesenthal, Rüdnitz und Melchow vornimmt. Außerdem soll ein Beschluss der Stadtverordneten vom September 2014 aufgehoben werden, der einen Kompromiss in der Problematik darstellte. Der mit großer Mehrheit beschlossene Antrag sah vor, die „Abschmelzung“ zu prüfen, die Tiefenbegrenzung einzuführen und auf das Gebührenmodell im Trinkwasserbereich umzustellen. Als dritter Punkt fordert der Antrag eine Umstellung auch im Abwasserbereich. Eine Forderung die auch die Altanschließer bei Ihren regelmäßigen Dienstags- Demos fordern. Der Antrag steht bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung in Bernau zur Debatte. Sie wird am 28. Januar 2016 stattfinden.