Anlage zum Beschlussantrag für Amtshaftung

Nach Inbetriebnahme der Abfallrecyclinganlage der Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung GmbH (GEAB) zum 01.03.1995 erfolgte eine ständige Erweiterung des Geschäftsvolumens dieser Firma. Die Erteilung der hierzu erforderlichen Genehmigungen durch die Landesbehörden (Immissionsschutzamt Schwedt und Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Frankfurt/Oder) erfolgte sehr großzügig, ohne die Gefährdung von Mensch und Umwelt ausreichend zu berücksichtigen.
Die ursprüngliche Zulassung für mineralische Abfälle wurde allmählich für gemischte Abfälle, wie Verpackungen, einschließlich Kunststoffe, sowie kompostierbare Abfälle -über pflanzliche Reste, Markt- und Küchenabfälle bis hin zu Fäkalienschlamm erweitert. Dies führte zu einer extremen Geruchs- und Ungeziefer belastung der Anwohner der Stadtteile Nibelungen und Giesesplan. Kolonnen von LKW`s aus dem In- und Ausland (Polen, Niederlande, Österreich, Italien, Schweden u.a.) brachten Kunststoffabfälle über den Schönfelder Weg, so dass neben Gestank- und Ungeziefer- (Schaben, Fliegen, Heimchen) eine starke Lärm- und Feinstaubbelastung hinzu kam.
Einzelne Bürger beschwerten sich bei der Stadt- und Kreisverwaltung bereits ab 2002 – ohne Erfolg.

Als Ergebnis dieser Entwicklung wurde eine Bürgerinitiative gegen Geruch, Ungeziefer, Lärm und Feinstaub (GULF) gegründet, die auf die drohenden Gefahren für Mensch und Umwelt über Jahre hinweg bei der Kreisverwaltung, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie bei dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat. Nachfolgend wurden folgende Anordnungen getroffen:

13.06.2005 – Anordnung der Beräumung von Abfällen außerhalb der genehmigten
Flächen.
15.08.2005 – Annahmestopp für gemischte Abfälle (Sortieranlage) und mineralische
Abfälle bis die zulässige Lagermenge unterschritten ist.

Genehmigt waren 56.000 t/Jahr, bereits im September 2005 lagerten auf dem Gelände der Fa. GEAB 150.000 t Kunststoffabfälle, die im gleichen Monat angezündet wurden und es zu der großen Brandkatastrophe kam.

Zur Erinnerung: Dieser Brand wurde über zwei Wochen von über 200 Feuerwehrmännern mit 12 Löschzügen Tag und Nacht gelöscht. Die Brandlöschung führte aber nicht zu dem gewünschten Erfolg. Die Brandfläche mit den Glutnestern wurde darum mit Erde abgedeckt. Ein großer Teil der Brandreste befindet sich in den Haufwerken 14 und 15.

Die Übernahme der hierbei verursachten Kosten von über 500.000 € sorgten für einen langen Streit zwischen der Stadt Bernau und dem Kreis Barnim.

Eine weitere Anordnung erfolgte am
22.09.2005 – Änderung der OV Gesamtberäumung und Erweiterung des Annahme-
stopps nach der Brandereignis.

Obwohl hier eindeutig kriminellen Handlungen vorlagen, wurde die Tätigkeit der Fa. GEAB nicht unterbunden.

Im Jahr 2009 wurde von den Beamten des Landeskriminalamtes Brandenburg festgestellt, dass die GEAB es geschafft hat, in der Zeit seit September 2005
ca. 245.000 m3 geschredderten Plastikmüll, Metallreste u.a. in den Boden zu vergraben bzw. mit Kies vermischt in Hügeln und Erdwällen auf zuschütten, deren Beräumung auf 38 Mio. € geschätzt wird.

Unmittelbar nach diesen Aufdeckungen hat die GEAB Insolvenz angemeldet. Seitdem liegen die Hinterlassenschaften dieser Firma auf nicht abgedichteten Böden, dem Einfluss durch Witterung seit über 10 Jahren ausgesetzt, eine zunehmende Gefährdung für Grundwasser, Boden und Luft verursachend.

Es stellte sich ferner heraus, dass der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbetrag in Höhe von 1,972 Mio. € von der GEAB nicht abgefordert wurde.

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 804 vom 23.09.2005 der Abgeordneten Britta Stark und Dr. Jens Klocksin, Fraktion der SPD wurden u.a. folgende Daten als Kontrolltermine der GEAB angegeben:
19.02.1996
29.10.1998
16.11.1999
08.06.2000
20.02., 27.06., 25.09. und 04.12.2001
04.06.2002
15.07., 12.08. und 20.11.2003
06.05. und 05.07.2004
22.03., 31.03., 06.06., 20.06. und 04.07.2005

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 742 vom 15.06.2015 des Abgeordneten Dieter Dombrowski, Fraktion der CDU wurden die Kontrolltermine der GEAB mit dem entsprechenden Datum aufgelistet, im Folgenden nach den Jahren zusammengefasst :
1996 – 1 Kontrolle
1997 – 1 Kontrolle
1998 – 1 Kontrolle
1999 – 1 Kontrolle
2000 – 1 Kontrolle
2001 – 1 Kontrolle
2002 – 2 Kontrollen
2003 – 5 Kontrollen
2004 – 3 Kontrollen
2005 – 14 Kontrollen
2006 – 5 Kontrollen
2007 – 4 Kontrolle
2008 – 4 Kontrolle
2009 – 26 (!) Kontrollen
2010 – 52 (!) Kontrollen
2011 – 2 Kontrollen

Wie konnte bei diesen engmaschigen Kontrollen der verantwortlichen Institutionen übersehen werden, dass kurz vor dem Brand die dreifache Menge des zugelassenen Jahresvolumens an Abfällen bereits im September 2005 vorlag und nach dem Brand im gleichen Monat bis 2009 neben den Haufwerken 14 und 15 auch Hügel von über 10 m Höhe und Wälle von über 100 m Länge und 7 bis 8 m Höhe aufgetürmt wurden?

Der von der 27. Sitzung der 4. Stadtverordnetenversammlung eingesetzte zeitweilige Ausschuss (A6) hat in seinem Abschlussbericht die für diese Misere Verantwortlichen ausgemacht und genannt – leider ohne Konsequenzen.

Mit der kommunalen Strukturreform wird der Landkreis und die Stadt Bernau die vollständige und endgültige Haftung und Verantwortlichkeit für die o.a. Hinterlassenschaften von der GEAB übernehmen müssen.

Da weder der Kreis Barnim noch die Stadt Bernau die für die Beräumung dieser Müllberge notwendigen 38 Mio. € aufbringen können, müssen die zuständigen Institutionen über die Amtshaftung die Verantwortung übernehmen und für die Beräumung vor dem Jahr 2019 sorgen.
Bernau, 31.01.2016

Teil 2) Die Fassade des Bahnhofsgebäudes 

Einreichende Fraktion Vorlage Nr.
Bündnis für Bernau Eingereicht am 10.02.2016
Typ: Fraktionsvorlage
Öffentlich: ja

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin
Beschlussantrag :

Die SVV beauftragt den Bürgermeister, mit der Deutschen Bahn in einen Dialog zu treten, dies mit dem Ziel, dass die DB als Eigentümer die Fassade am Bahnhofsgebäude saniert und die Planungen für einen Süddurchbruch unter den Bahngleisen forciert.

Antragsbegründung:
Der Bahnhofsvorplatz in Bernau ist durch die Stadt sehr aufwendig saniert wurden.
Die Fassade des Bahnhofsgebäudes befindet sich in einem äußerst maroden Zustand. Das entstellt und entwertet den Gesamteindruck auf dem Bahnhofsvorplatz. Für die Pendler und besonders für Besucher unserer Stadt entsteht ein sehr negativer, erster, optischer Eindruck unserer Stadt. Dieser Imageschaden soll beseitigt werden. Es ist nicht sinnhaft den Fußboden zu sanieren und die Wände in einem Raum im verfallenen Zustand zu belassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die DB aufzufordern in naher Zeit die Fassade des im Eigentum der DB befindlichen Bahnhofsgebäudes zu sanieren.
Mit der Streckenertüchtigung auf 160 km/h ergibt sich eine Chance für den Durchbruch nach Bernau – Süd. Auch wenn es nicht der unmittelbare Planungsbereich der Stadt ist, wird der Bürgermeister beauftragt mit der DB hierzu in einen Dialog zu treten. Der Süddurchbruch übernimmt die Anbindung an die Ladestraße.
Süddurchbruch ( Weiterführung des Fußgängertunnels in südlicher Richtung)
Der Bürgermeister möge über den erwarteten Progress im Juni der SVV berichten.

Finanzielle Auswirkungen: Nein X         Ja
im Verwaltungshaushalt: Nein
im Vermögenshaushalt: Nein
Ausgaben 1) / Einnahmen 2): ……………€

Deckungsvorschlag: Haushaltsstelle
Beratungsfolge ; A 3 und SVV

Teil 3) Schaden von der Stadt Bernau und der Umwelt abzuhalten

Einreichende Fraktion Vorlage Nr.
Bündnis für Bernau Eingereicht am 10.02.2016
Typ: Fraktionsvorlage
Öffentlich: ja

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin
Beschlussantrag für Amtshaftung und Anlage

Die SVV beauftragt den Bürgermeister, Schaden von der Stadt Bernau und der Umwelt abzuhalten. Dazu ist die Verantwortlichkeit und die Haftung zur Hinterlassenschaften der insolventen Fa. GEAB zu klären, deren Beseitigung auf ca. 38 Mio. € geschätzt wird.
Der Bürgermeister möge vor der Sommerpause 2016 der SVV Bericht erstatten.

Antragsbegründung:
Im Gefolge der Strukturreform wird der Landkreis und die Stadt Bernau die vollständige und endgültige Haftung und Verantwortlichkeit für die Brandreste von 150,000 t Kunststoffabfällen in den Haufwerken 14 und 15 nach dem Brand im Sept. 2005 sowie für ca. 245,000 m3 geschredderter Kunststoffabfälle, die auf der Gelände der Fa. GEAB von Sept. 2005 bis 2009 angehäuft wurden, übernehmen.
Siehe Anlage.
Finanzielle Auswirkungen: Nein           Ja X
im Verwaltungshaushalt: Ja
im Vermögenshaushalt: Nein
Ausgaben 1) / Einnahmen 2): 38 Millionen € 1)

Deckungsvorschlag: Haushaltsstelle
Beratungsfolge ; A 3 und A 5 , SVV