Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat mit verschiedenen Beschlüssen und Erklärungen wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie der weiteren Flächenversiegelung und Bebauung mit Wohngebieten oder vergleichbaren Projekten grundsätzlich mit großer Skepsis bis hin zur Ablehnung begegnet. Dazu wurde auch in der Sitzung am 8. Oktober 2020 beschlossen, dass bei Wohnbauvorhaben mit mehr als 10 Wohneinheiten vor allem der Stärkung von Wirtschaft und Tourismus, der Verbesserung ökologischer Gegebenheiten oder dem Ausbau der Infrastruktur eine besondere Bedeutung beizumessen ist (Beschluss 7-311/2020). Dieser Beschluss soll für zukünftige Bauleitplanungen Wirkung entfalten. Zugleich ist er aber auch Maßgabe für die Bewertung der städtebaulichen Ziele und von Projekten und Maßnahmen, die ggf. nicht über Bebauungspläne gestaltet werden sollen.

Im Zuge des Informationsaustausches zum Fortgang der Erstellung des Dorfentwicklungskonzeptes für Ladeburg wurde bekannt, dass auf einer Grundstücksfläche im Ladeburger Dorfkern – unmittelbar am Dorfteich gelegen – eine Bebauung mit insgesamt 19 dreigeschossigen Reihenhäusern geplant ist. Diese sollen bei Grundstücksbreiten von 5,50 m jeweils in vier Vierer-Riegeln sowie einem Dreier-Riegel errichtet werden. Auf der 5.933 qm großen Grundstücksfläche sollen mehr als 1.500 qm überbaut werden. Außerdem sollen für Parkplätze und Verkehrsflächen weitere ca. 1.200 qm versiegelt werden. Hinzutritt, dass auf der Grundstücksfläche das frühere Kitagebäude wieder als Kita mit zugehörigen Außenflächen aktiviert werden soll.

Der zusätzliche Anliegerverkehr resultierend aus der Wohnbebauung und der Hol- und Bringeverkehre für die Kita belasten die Wege- und Straßenführung im Bereich der Dorfaue Ladeburg erheblich. Auch ist eine Beschädigung der Dorfkirche durch die Erschütterungen des Baustellenlieferverkehrs mit Lastkraftwagen nicht auszuschließen.

Die in Rede stehende Teilfläche des Flurstücks 28 des Flurs 4 der Gemarkung Ladeburg war bereits Teil eines Antrags für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans im Jahre 2020. Beide Anträge, übrigens desselben Projektträgers, wurden im Juni 2020 vom Ortsbeirat Ladeburg und von der Stadtverordnetenversammlung mit überdeutlicher Mehrheit abgelehnt. Das jetzt bekanntgewordene Bauvorhaben umfasst weniger als ein Viertel der damals geplanten Fläche (ca. 26.000 qm), aber fast die gleiche Zahl an Häusern (damals 21 Ein- und Doppelhäuser) außerhalb mehrgeschossiger Wohnbebauung.

Auch wenn die Geschosshöhe mit Blick auf umliegende Wohnbebauung vergleichbar sein mag, so ist doch das Maß der Bebauung mit Blick auf die Inanspruchnahme des Grundstücks bei der Betrachtung der zukünftigen Grundstücksaufteilung nicht ortsüblich. Es sollen knapp die Hälfte der jeweiligen Grundstücke bebaut werden. Die zu erwartenden Grundstücksflächenzahlen und Geschossflächenzahlen indizieren dies.

Dies gilt auch für die Kompaktheit der geplanten Bebauung und die zumindest teilweise angedachte Errichtung von Staffelgeschossen, die nach der Art der geschlossenen Bebauung nicht der Eigenart und der Bauweise der näheren Umgebung entspricht. Überdies steht diese Bebauung nicht im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Ladeburg. Dieser ist insbesondere im Umfeld des Dorfteichs und der Dorfaue von der Einzelhausbebauung bzw. dem Erhalt der historischen Hofbebauungsstruktur geprägt.

Ob und in welchem Maße weitere Wohnbebauung über das freistehende Einzel- oder Doppelhaus hinaus zum Beispiel auch in Wohngebieten oder vergleichbaren Projektstrukturen zukünftig in Ladeburg abbildbar sein kann, sollte Gegenstand des Dorfentwicklungskonzeptes sein. Dieses befindet sich erst am Anfang der Ausarbeitung.

Nach alle dem wird die Stadtverwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem beabsichtigten Bauvorhaben auf dem Grundstück Schmetzdorfer Straße 1 zu versagen. Für den Fall der Ersetzung durch den Landkreis Barnim soll der Rechtsweg bestritten werden.