Die Fraktion Bündnis für Bernau / FDP hat zurückliegend immer wieder deutlich gemacht, dass die Energiewende vorangetrieben werden muss.

Im Rahmen der Energiewende und der in diesem Kontext aktuell extrem steigenden Verbraucherpreise für Energie ist es angezeigt, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der finanziellen Belastung auch von Mieterinnen und Mietern zu nutzen, die sich aus dem Verbrauch von Elektroenergie ergeben.

„Balkonkraftwerke“ können hierzu ein sinnvoller Ansatz sein z.B. unter Nutzung von Balkon-, Fassaden- oder ggf. Balkonverkleidungsflächen Sonnenenergie zur Stromerzeugung zu nutzen.

Die Investitionen für derartige Anlagen sind nicht unerheblich und sind zu 100 % durch die Erwerber derartiger Anlagen zu tragen. Dennoch streben auch immer mehr Mieterinnen und Mieter die Nutzung dieser verfügbaren Technologie an.

Diesem Ansinnen und der damit verbundenen Bereitschaft, regenerative Energien zu nutzen, sollte auch in unserer Stadt entsprochen werden.

Selbstverständlich obliegt es den Leitungen der städtischen Wohnungsgesellschaften festzulegen, wie „Balkonkraftwerke“ in den Mieteinheiten genutzt werden können und dürfen. Die einschlägigen gesetzlichen Festlegungen sollen umfassend eingehalten und mit diesem Antrag nicht in Abrede gestellt werden.

Gleichwohl befürwortet die Fraktion Bündnis für Bernau /FDP die Unterstützung der Initiativen auch der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zur Nutzung z.B. von „Balkonkraftwerken“.

Es wäre sehr zu befürworten, wenn sich nicht nur die Geschäftsführungen der städtischen Wohnungsgesellschaften dieser Entwicklung wohlwollend gegenüber verhalten. Wir appellieren ausdrücklich auch an alle anderen Vermieter in unserer Stadt, einer beabsichtigten Nutzung von „Balkonkraftwerken“ durch Mieterinnen und Mieter, überall da wo es möglich ist, zu entsprechen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, in den städtischen Wohnungsgesellschaften dafür Sorge zu tragen, dass es Mieterinnen und Mietern ermöglicht wird, die Vorzüge von „Balkonkraftwerken“ zur Erzeugung von „eigenem“ Strom gemäß den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Anlagen bis 600 Watt) nutzen zu können.

Die städtischen Gesellschaften sollen dabei für interessierte Mieterinnen und Mieter Handlungsempfehlungen/Richtlinien für die Installation/Aufstellung/Anbringung von Balkonkraftwerken erarbeiten und zur Verfügung stellen. Anträge von Mieterinnen und Mietern zur Installation/Aufstellung/Anbringung von Balkonkraftwerken sollen nach Möglichkeit immer positiv beschieden werden.