Zu Beginn der aktuellen SVV wurde die Zuständigkeit für den Bereich Wirtschaft neu geregelt. Der A2 ist nunmehr auch für die Behandlung der für die Wirtschaft in Bernau relevanten Themen zuständig.

Im Übrigen wurden in den letzten beiden Jahren in der Stadtverordnetenversammlung auch Themen behandelt, zu denen – mangels Erörterung – vom beratenden Finanz- und Wirtschaftsausschuss kein Votum vorgelegt wurde (zuletzt zur Vorlage 7-7016 – Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Börnicker Chaussee). Als Hintergrund für die fehlende Erörterung wurde festgestellt, dass die Zuständigkeitsordnung an bestimmten Stellen insoweit einer Konkretisierung bedarf.

Hinweis zur Nr. 10:

Es ist für die Stadt erforderlich, die Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung rechtzeitig zu legen. Hierzu ist ein Abgleich der Vorstellungen zum Vorgehen zwischen der Stadtverwaltung und den Stadtverordneten erforderlich. Dies betrifft die Abstimmungen zu den Rahmenbedingungen zum Umgang mit vorhandenen Vermögensgegenständen und die auf gemeinsam abgestimmte Ziele ausgerichtete Beschaffungsaktivitäten für Vermögensgegenstände.

਍Hinweis zur Einfügung der Nr. 16 Der für den Haushalt zuständige Ausschuss sollte auch über relevante Änderungen der Haushaltsansätze für die Folgejahre einbezogen werden, um eigenständig die Folgen erörtern zu können und evtl. erforderliche Kompensationsmaßnahmen (evtl. Umschichtungen) in die SVV mit einbringen zu können.

Hinweis zur Einfügung der Nr. 17 Entscheidungen zu Bebauungsplänen betreffen häufig auch haushälterische Entwicklungen und/oder geben Möglichkeiten zur Stärkung bzw. den Ausbau der ortsansässigen Wirtschaft. Dies betrifft die Vor-Ort-Versorgung, aber auch die Schaffung erforderlicher neuer Arbeitsplätze. Eine Erörterung dieser Themen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss, neben der Erörterung im A3, erscheint geboten und soll auf diese Weise für die Zukunft verbindlich vorgesehen werden.