Windrad

Der BfB hat klare Positionen zum unbegrenzten Ausbau von Windkraftanlagen im Raum der Stadt Bernau bei Berlin / Niederbarnim. Diese Positionen werden unterstützt durch die Bürgermeister von Bernau, Wandlitz und Ahrensfelde und weitere 23 Bürgermeister und Ortsvorsteher.

Unsere Forderungen sind:

  • Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern
  • Mindestabstand von mindestens 1500 m zu Wohnbebauungen
  • Beteiligung der Kommunen an den steuerlichen Unternehmensabgaben der Windkraftanlagenunternehmen
  • Verhinderung der weitergehenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch immer mehr oberirdische Stromtrassen zur Ableitung des „Windstroms“ in den Süden der Republik

Aktuelle Entwicklungen:

  1. Die Stadt Berlin will an unserer Stadtgrenze Windkraftanlagen bauen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Abstandsforderungen zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen, um Nachteile in der Lebensqualität für unsere Bürger auszuschließen.
  2. Gegen den Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ laufen drei Normenkontrollverfahren vor dem 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Windenergielobby nutzt drei schwächen des Regionalplanes. Das betrifft einen Fehler im Zusammenhang mit der Streichung eines Satzes in der Fassung des Regionalplanes und die Festlegung von harten und weichen Tabu-Zonen. Ein weiterer Aspekt ist der Vorwurf, nur 3,5 % des Plangebietes im Verhältnis zur Gesamtfläche nach Abzug der harten Tabukriterien für die Windenergienutzung freizugeben. Es geht um mehr Raumschaffung, 10%, für Windenergienutzung.

Bernauer Erklärung

Der forcierte Ausbau von Windindustrieanlagen im Niederbarnim führt zunehmend zu negativen Auswirkungen für Einwohner und Touristen. Dabei geht es nicht nur um die Zerstörung des Landschaftsbildes. Vor allem die hier im ländlichen Raum wohnende Bevölkerung erlebt und erleidet durch immer mehr Windkraftanlagen einen zunehmend pulsierenden Lärm, Schlagschatten, lnfraschall und permanent blinkende Lichtfelder in der Nacht. Die Belastungsgrenze ist erreicht.

In den geschlossenen großflächigen Wald- und Seengebieten des Niederbarnim gibt es noch eine schützenswerte vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Diese vorhandenen Schutzgüter und Umweltbedingungen bilden die Basis der von uns Ortsvorstehern und Bürgermeistern zusammen mit den Gemeindevertretern für die Entwicklung unserer Ortsteile, Gemeinden und Städte beschlossenen Konzepte. Den von der Landespolitik geforderten Ausbau von hauptstadtnahen Wohnbaustandorten im Einvernehmen mit der Entwicklung von Naherholungsangeboten und Tourismus in den ruhigen, vielfältigen Landschaften und tiefen wertvollen Wäldern sehen wir zunehmend als schwerer realisierbar an. Wir sehen daher den weiteren Ausbau von Windindustriestandorten im Niederbarnim kritisch.

Die Unterzeichner fordern die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim auf, den am 11. April 2016 als Satzung beschlossenen Regionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ in folgenden Punkten zu ändern:

  1. Wälder sollen in der Planungsregion Uckermark-Barnim ein generelles Tabukriterium gegen eine Windenergienutzung
  2. Um Wohnnutzungen soll eine generelle Schutzzone von 1500 Metern für neu zu errichtende Windenergieanlagen (WEA) festgelegt werden, unabhängig von bereits vorhandener „Vorprägung“ durch bereits installierte WEA. Die im Teilplan derzeit ausgewiesenen Möglichkeiten für eine Einzelfallabwägung im sogen. Restriktionsbereich (i. d. R. zwischen 800 und 1000 Metern zur Wohnnutzung) der Windeignungsgebiete soll generell abgeschafft werden.

Die Unterzeichner fordern den Gesetzgeber auf:

  1. dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsgenehmigungen für Windindustrieanlagen zukünftig nur erteilt werden; wenn die Entrichtung angemessener steuerlicher Unternehmensabgaben durch Projektierungsbüros, Bau- und Betreibergesellschaften van Windindustrieanlagen an die Finanzämter gesichert ist, in deren Zuständigkeitsbereichen die jeweiligen Windkraftanlagen errichtet und betrieben
  2. dafür Sorge zu tragen, dass hinsichtlich der Planung von Stromtrassen für die Ableitung des Windstroms in die Verteilnetze massive Eingriffe in das Landschaftsbild sowie das Ökosystem Wald gegenüber dem aktuellen Ist-Stand nicht ausgeweitet werden. Bei übergeordnetem (bundeslandübergreifendem) Bedarf ist auf Unterflurleitungen

Die nachstehenden Unterzeichner erklären aus direkter Kenntnis über die schwindende Zustimmung in Ihren Ortsteilen, Gemeinden und Städten gegenüber dem derzeit praktizierten großflächigen Aufbau von Windindustrieanlagen, dass es an der Zeit ist, Veränderungen beim Ausbau der Windkraftnutzung zu erreichen.

Die Energiewende soll weiter vorangetrieben werden: Dabei muss jedoch deutlich stärker Augenmerk gelegt werden auf die Bewahrung der so wertvollen Schutzgüter vor Ort, insbesondere den Menschen, Tieren, Pflanzen und der Landschaft sowie den Wechselbeziehungen dieser Schutzgüter zueinander.

Bernau bei Berlin, 01. Juni 2018