Zum Artikel in der MOZ am 01.03.2016
Entsorgungsplan am GEAB Lager
Giftige Erbschaft in Bernau.
Josef Keil spricht von Krawallmachen. Genau er ist es doch der die politische Verantwortung für das Entstehen des Giftlagers mit zutragen hat. Keil wusste als Stadtverordneter was sich bei der GEAB abspielt. Der abgewählte Bürgermeister wusste es genau, getan wurde nichts. Wir haben es ihm oft vorgehalten.
Wenn Kontrolleure die wöchentlich zu Audit kamen, die Zehnmeterhohen Haufenwerke nicht gesehen haben, dann waren sie blind oder es ist etwas im Spiel, was keiner hofft. Wozu wurden die Auditoren vom Amt bezahlt? Für das Weggucken. Jetzt haben wir die Giftbrühe, kontaminiert mit Schwertmetallen und Phenolen im Boden. Dafür sollte sich endlich jemand verantworten. Keil war mit in der Verantwortung und Mitwisser. Wir werden nicht Ruhe geben, bis der Umweltfrevel geklärt ist und das Gift Menschen und Tiere nicht mehr bedrohen kann. Hier liegt eine glasklare Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Ob Rot – Rot das nun einsieht oder nicht. Wir fordern die zügige Sicherung und Beräumung der kontaminierten Abfälle. Mit oder ohne Keil.
Andreas Neu BfB
Kai-Uwe Krakau 01.03.2016 08:00 Uhr
Red. Bernau, bernau-red@moz.de
Sanierungsplan für GEAB-Lager
Bernau (MOZ) Für das ehemalige Lager der Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung GmbH (GEAB) Bernau soll ein Sanierungsplan erarbeitet werden. Dafür steht eine Sicherheitsleistung in Höhe von 70 000 Euro zur Verfügung.
Dies geht es einem Schreiben des zuständigen Umweltministers Jörg Vogelsänger an den Barnimer Landrat Bodo Ihrke (beide SPD) hervor, das der Märkischen Oderzeitung vorliegt. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) werde beauftragt, die bei der Sicherung des Lagers entstehenden Kosten zu ermitteln. Darüber, wann das Ergebnis vorliegt, werden keine Angaben gemacht.
Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade dämpft allerdings Hoffnungen auf eine zügige Lösung des Problems. „Das bedeutet keinesfalls den sofortigen Einstieg in die Beräumung“, erklärte Schade am Montag. Dafür müssten zunächst zwei Voraussetzungen geschaffen werden. Das seien die kommunale Trägerschaft für die Liegenschaft sowie die Bereitstellung von genügend finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2017/18. „Da beide Punkte gegenwärtig nicht erfüllt sind, wird Bernau weder heute noch morgen beräumt werden“, so der Ministeriumssprecher. Die Kosten bezifferte er, nach heutiger Schätzung, auf rund 30 Millionen Euro. Für die Sanierungsplanung sollen den Angaben zufolge rund 70 000 Euro eingesetzt werden, die aus einer Sicherheitsleistung der GEAB stammen.
In dem Brief an die Kreisverwaltung Barnim betont das Ministerium, dass „das Gefahrenpotenzial für die Schutzgüter Luft, Boden und Grundwasser unter den derzeitigen Nutzungsbedingungen des Grundstücks sowie der räumlichen Lage der Schadensquellen als niedrig einzuschätzen ist“. Die Aussagen des Gutachtens belegten jedoch langfristig die Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung durch die gelagerten Abfälle. Im „Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“ sehe man sich jedoch in der Verantwortung, eine Sicherung des Lagers durchzuführen, um die Belastungen zu mindern, heißt es in dem auf den 23. Januar datierten Schreiben. Nach Angaben von Kreissprecher Oliver Köhler ist inzwischen bei einer Beratung die „kurzfristige Erstellung der notwendigen Sanierungsplanung in Aussicht gestellt worden“.
Unterdessen hat das Bündnis für Bernau (BfB) einen weiteren politischen Vorstoß unternommen, Schaden von der Stadt Bernau und der Umwelt abzuwenden. Dazu will die Fraktion den Bernauer Bürgermeister André Stahl beauftragen, die „Verantwortlichkeit und die Haftung zu den Hinterlassenschaften der insolventen Firma GEAB zu klären“. Ein entsprechender Antrag wurde in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vorgestellt und diskutiert.
„Wenn 2019 die Umweltverantwortung auf die Kreise übertragen wird, könnten wir auf den Millionen-Kosten sitzenbleiben“, sagte Georgi Tontschev vom Bündnis für Bernau. Man sollte daher jetzt die Verantwortlichen zwingen, die Altlasten zu beseitigen. „Die Stadt ist juristisch nicht geschädigt, da sich das Gelände in Privatbesitz befindet“, sagte Thomas Dyhr. Der Kommune fehle damit die Klageberechtigung. Der Bündnisgrüne sprach sich dafür aus, den Nachweis einer Grundwasserbeeinträchtigung zu führen. „Damit kommt das Strafgesetzbuch ins Spiel“, argumentierte Dyhr. Der zuständige Minister könne dann „wegen Nichtstuns“ in Haftung genommen werden. „Der Antrag führt nicht zum gewünschten Erfolg“, so Dyhr.
Es sei nicht der richtige Weg, über eine Amtshaftung nachzudenken, befand auch der Linke Sören-Ole Gemski. Der Ausschussvorsitzende Josef Keil (SPD/Freie Fraktion) hielt vom „Krawallmachen“ ebenfalls nichts.
Zu einer Abstimmung über den Antrag kam es nicht. Georgi Tontschev zog die Vorlage zurück – allerdings nur für die Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses.