Fraktionsantrag Bündnis für Bernau

Antrag an die SVV Bernau zur Schaffung von Rechtsklarheit und Planungssicherheit im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin
Vorlage Nr.: 6-
Version: 1
Eingereicht am: 11.02.2016
Typ: Fraktionsvorlage
Öffentlich: Ja
Dateianlagen: ohne

Inhalt und Begründung:
Die Landesregierung fordert die Aufgabenträger auf, ihre kommunale Selbstverwaltung unter Wahrnehmung ihrer Interessen umzusetzen. Die Landesregierung betont: „Das Verfassungsgericht hat weder den § 8 Abs. 7 Satz 2 nach neuer Fassung noch sonstige Vorschriften des KAG für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich die Anwendung – die in bestimmten Fallgruppen von beitragsrechtlichen Veranlagungen für verfassungswidrig gehalten werden.“ In seinem Rundschreiben vom 26.01.2016 weist das Ministerium des Innern darauf hin: „Eine Rückzahlungspflicht ergibt sich nur für die noch nicht bestandskräftigen Bescheide.“
Deshalb sollte in unserem Verband sowohl für den Bürger als auch für den Verband Rechtsklarheit geschaffen werden. Für den Bürger bedeutet das die Herstellung des sozialen Friedens im Verbandsgebiet. Und der Verband kann solide seine Investitionsvorhaben auf rechtssicherer Basis umsetzen. Dazu gehören u. a. die Aufnahme von Krediten, um die Altanschließerbeiträge zurückzahlen zu können und die Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplanes.
Um eine „sozial akzeptabel“ Lösung zu erreichen, ist die Umstellung der Finanzierung im Abwasserbereich auf das Gebührenmodell in den betreffenden Satzungen des WAV neu zu regeln.
Die Stadtverordneten der Stadt Bernau bei Berlin tragen mit ihrem 80%igen Stimmenanteil im Verband eine besondere Verantwortung für die zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft im Verbandsgebiet und das nachhaltige Wirtschaften im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Vertreter der Stadt Bernau in der Verbandsversammlung Panke Finow bei Berlin haben die unverzügliche Einberufung einer Verbandsversammlung zu fordern, damit es für die Einwohner der Städte und Gemeinden im Gebiet des WAV Panke/Finow, der für die Schmutzwasserentsorgung zuständig ist, Klarheit bezüglich der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (Aktenzeichen: 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) und des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2016 gibt.
2. In dieser Sitzung ist durch die Vertreter der Stadt Bernau in der Verbandsversammlung des Wasser und Abwasserzweckverbandes Panke Finow die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung im Abwasserbereich (gleiche Grund- und Mengengebühren für die zentrale- und dezentrale Abwasserentsorgung) in der Verbandsversammlung zu beantragen und dem Antrag dort zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bernau: Nein